Anerkannt werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe.
Änderungen bei den Impfzertifikaten ab 1. Februar 2022:
PCR steht für Polymerase Chain Reaction (Polymerase-Kettenreaktion) und bezeichnet eine Testmethode, bei der in der Probe vorhandene, genau definierte DNA-Abschnitte des SARS-CoV-2 Virus mit einem speziellen Enzym vervielfältigt werden. Durch die PCR-Methode ist es möglich, eine Aussage über das Vorhandensein des SARS-CoV-2 Virus im Abstrich und über die Viruslast zu treffen.
Der Antigentest ermöglicht ebenfalls einen direkten Nachweis von SARS-CoV-2, allerdings wird hier ein bestimmtes Oberflächenprotein des Virus nachgewiesen. Im Gegensatz zum PCR-Test kann der Antigentest direkt vor Ort durchgeführt werden und liefert innerhalb weniger Minuten das Testergebnis. Der Vorteil beim Antigen-Test liegt darin, dass er sehr leicht durchführbar ist und schnelle Testergebnisse liefert, so dass dann direkt am Point-of-Care über das weitere Vorgehen entschieden werden kann.
Der Antikörper-Test unterscheidet sich vom PCR- und vom Antigentest dahingehend, als dass er nicht das Virus selbst, sondern die Immunreaktion des Körpers auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachweist. Da die Bildung der Antikörper, die dieser Schnelltest erkennen kann, erst frühestens nach einigen Tagen - meist sogar noch später - beginnt, eignet er sich nicht zum Nachweis einer akuten Infektion. Er wird herangezogen um festzustellen, ob der Patient bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchstanden hat.
INFO zum Coronavirus
sollten Sie den Verdacht haben infiziert zu sein bleiben Sie zu Hause und rufen Sie 1450 an!!!
ansonsten gilt:
Machen Sie zwingend für jeden PRAXIS Besuch einen Termin aus.
Ihr Team Dr. Hinterdorfer